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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der schriftlichen oder mündlichen Beauftragung einer Videoproduktion tritt die beauftragende Einzelperson oder juristische Körperschaft (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) in ein rechtliches Vertragsverhältnis mit der Firma WIEL Filmproduktion™ (nachfolgend „Videoproduktion“ genannt), Bülowstrasse 27, D-04315 Leipzig ein. Diesem liegen nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen zu Grunde.
WIEL Flilmproduktion

WIEL Flilmproduktion - AGB

§ 1 – Rechte und Pflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Videoproduktion folgendes zu Übermitteln: Zu bearbeitende Originaldateien in vorher mit der Videoproduktion abzustimmenden Dateiformaten. Dies gilt für alle zur Verfügung gestellten Wort-, Bild-, Ton und Filmdateien. Die beabsichtigte Verwendung und den Zweck der Produktion (z.B.“Messepräsentationen“). Die Videoproduktion muss über jede Änderung dieses Verwendungszweckes informiert werden. Die Menge der Originaldateien und die gewünschte Menge der Produktion. Der gewünschte Liefertermin. Bestehende Terminologielisten und andere Informationsbestände des Auftraggebers, welche der Videoproduktion dabei helfen, eine möglichst konsistente Terminologie gewährleisten zu können. Kontaktinformationen einens Ansprechpartners für Rückfragen der Produktion. Insofern die Videoproduktion im Zuge der Produktion des beauftragten Projektes weitere Informationen benötigt, muss der Auftraggeber ihm diese je nach Verfügbarkeit auf Anfrage bereitstellen.
§ 2 – unverbindliche Angebotserstellung
Sobald die Videoproduktion die Einzelheiten des zu produzierenden Projektes vom potenziellen Auftraggeber erhalten hat, übermittelt diese ihm ein unverbindliches Preisangebot. Anderenfalls übermittelt die Videoproduktion dem Auftraggeber ein verbindliches Preisangebot auf der Grundlage der ihr zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen hinsichtlich des geplanten Projektes.
§ 3 – Grundlagen-Daten
Jedes vom Auftraggeber übersandte Dokument(Dateien) wird von der Videoproduktion als endgültige Fassung angesehen. Änderungen nach Projektbeginn oder nach Projektende sind möglicherweise mit zusätzlichen Kosten verbunden, welche nicht im Preisangebot enthalten sind. Die Videoproduktion bindet Ihr überlassene Wort-, Bild- und Videodateien nach vorheriger Absprache in das Projekt ein. Layout und Formatierungsarbeiten können hier zusätzliche Kosten verursachen.
§ 4 – Zahlungsmodalitäten
Bei Produktionen über 2000,-€ ist die Hälfte der vereinbarten Summe bei Auftragserteilung fällig. Der Auftraggeber begleicht die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. Geht eine entsprechende Zahlung nicht binnen dieser Frist  bei der Videoproduktion ein, fallen zusätzliche Verzugszinsen von 4% pro Monat auf den ausstehenden Rechnungsbetrag an. Der Rechnungsbetrag soll auf das von der Videoproduktion angegebene Bankkonto überwiesen werden. Der Auftraggeber trägt die anfallenden Bankgebühren. Andere Zahlungsmethoden sind je nach Vereinbarung möglich. Die Filmproduktion bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum der WIEL Filmprduktion.
Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Regelung für Stornierungen
Stornierung/ Verschieben eines Drehtages bis 6 Tage vor Einsatz 40% der Auftragssumme
Stornierung/ Verschieben eines Drehtages bis 2 Tage vor Einsatz 60% der Auftragssumme
Stornierung/ Verschieben eines Drehtages bis 1 Tag vor Einsatz 90% der Auftragssumme
Ist ein Angebot bestätigt, so muß das Projekt innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Ansonsten werden 70% der Auftragssumme fällig.

§ 6 – Vereinbarungen
Jegliche schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Videoproduktion hinsichtlich der Bearbeitungsfolge einschließlich – aber nicht ausschließlich beschränkt auf – Abgabetermine, Zahlungsmodalitäten sowie spezielle Anforderungen des Auftraggebers sind von beiden Parteien als verbindlich anzusehen.
§ 7 – Nutzungsrecht
Sofern nichts Anderslautendes vereinbart wurde, darf die Videoproduktion sämtliche Dokumente (Dateien) des Videoprojektes ganz oder teilweise an einen geeigneten Subunternehmer seiner Wahl weiterreichen.
§ 8 – Vertraulichkeit
Alle Ausgangsdokumente (Dateien), die der Auftraggeber der Videoproduktion zur Verfügung stellt, sind als vertraulich anzusehen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Insofern nichts anderslautend vereinbart, darf die Videoproduktion jedoch einzelne Teile zu Bearbeitungszwecken an Dritte weitergeben. Die Subauftragnehmer sind ebenfalls ausdrücklich an diese Regelung gebunden.
§ 9 – Höhere Gewalt
Für den Fall, dass die Videoproduktion durch höhere Gewalt an der fristgerechten Durchführung des beauftragten Projektes gehindert wird, muss er den Auftraggeber schnellstmöglich davon in Kenntnis setzen. Tritt ein Ereignis höherer Gewalt ein, dürfen die Videoproduktion und der Auftraggeber gleichermaßen sofort vom Projekt zurücktreten, wobei der Auftraggeber die Videoproduktion für die bereits geleistete Arbeit vollständig bezahlen muss. Soweit möglich, hilft die Videoproduktion dem Auftraggeber bei der Auswahl eines geeigneten Ersatzunternehmers. Als höhere Gewalt gelten Streiks, Aussperrungen, Arbeitskampfhandlungen, zivile Unruhen, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, örtliche Stromausfälle, irreversible Versagen von Computer- und Telekommunikationstechnik, Unfälle, Erkrankungen sowie jede andere hinderliche Situation, die nicht aus einem vorsätzlichen oder nachlässigem Verhalten der Videoproduktion resultiert und dieser eine ordnungs- und fristgemäße Ausführung des beauftragten Projektes unmöglich macht.
§ 10 – Gewährleistung und Mängelanzeigen
Der Auftraggeber muss das von der Videoproduktion erstellte Projekt in eigener Verantwortung auf inhaltliche und textliche Mängel prüfen und der Videoproduktion etwaige Mängel in Bild und Ton binnen zwei Wochen nach Übersendung des betreffenden Projektes schriftlich anzeigen. Der Videoproduktion wird die Möglichkeit eingeräumt, Beanstandungen innerhalb einer angemessenen Frist, zur Zufriedenheit des Auftraggebers auszubessern. Spätestens zwei Wochen nach der Übersendung des erstellten oder per Nachfrist überarbeiteten Projektes gilt dieses als „ohne Beanstandungen akzeptiert“. Dies gilt nicht für Mängel, die aus einer fehlerhaften oder geänderten Vorgabe des Auftaggebers entstehen.
§ 11 – Urheberrecht
Insofern nichts Anderslautendes vereinbart wurde, verbleibt das Urheberrecht an dem fertiggestellten Projekt und aus bearbeiteten Teilen daraus bei der Videoproduktion. Die Videoproduktion macht diesbezüglich alle moralischen und rechtlichen Ansprüche hinsichtlich des Urheberrechts geltend. Eine Verwendung der Produktion in anderen komerziellen Bereichen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Videoproduktion. Eine Ausnahme bilden spezielle Angebote, in denen es ausdrücklich gestattet ist, von der Videoproduktion im Auftrag des Kunden erbrachte Leistungen auch in anderen, kommerziellen Bereichen zu nutzen. Der Videoproduktion ist es gestattet die Produktion zu Referenzzwecken zu verwenden. Im Abspann erfolgt ein Hinweis auf die Videoproduktion mit Angabe der Webseite.
§ 12 – Preise und Staffelungen
Der Auftraggeber kann sich von der Videoproduktion ein unverbindliches Angebot erstellen lassen. Alle im Angebot angegebenen Festpreise werden von der Videoproduktion garantiert. Preise staffeln sich ansonst nach Art, Umfang, Komplexität des jeweiligen Projektes. Änderungen, zusätzliche Inhalte oder ähnliches während der Produktion oder nach Fertigstellung des Projekts bedeuten möglicherweise zusätzliche Kosten, die nicht im Angebot enthalten sind. Änderungen erfolgen auf Basis eines Stundensatzes von 85,-€/h für jede angefangene Stunde.
§ 13 – Sorgfaltspflicht
Die Videoproduktion wird das ihr übertragene Projekt nach bestem Wissen und Fähigkeitsstand ausführen. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Materialien werden sogfältig behandelt. Sollte es dennoch zu einem Schaden kommen, haftet die Videoproduktion nur bei nachweislich vorsätzlicher, grober Fahrlässigkeit. Eine den materiellen Wert übersteigende Vergütung ist ausgeschlossen. Die Videoproduktion haftet nicht für eintretenden Datenverlust durch den Ausfall von Festplatten. Die Videoproduktion ist nicht für die langfristige Archivierung der Projektdaten verantwortlich.
§ 14 – Gerichtstand
Insofern zwischen Auftraggeber und der Videoproduktion nichts Anderslautendes schriftlich vereinbart wurde, fallen etwaige Rechtsstreitigkeiten stets unter die Gerichtsbarkeit der Videoproduktion und müssen im Bedarfsfall auch dort verhandelt werden. Insofern schriftlich nicht anders vereinbart, unterliegt die Ausführung eines Auftrags automatisch dem europäischen (deutschen) Recht. Gerichtsstand ist Leipzig.
§ 15 – Auftragsvergabe
Mit der Vergabe eines Auftrages an die Videoproduktion bestätigt der Auftraggeber, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und diesen zugestimmt zu haben. Eine Stornierung des Auftrages ist nicht möglich.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter

0341-24050817