Filmproduktion nach BFSG: Neue Pflichten ab Juni 2025
Ab Juni 2025 müssen neue Filmproduktionen nach dem BFSG barrierefrei gestaltet sein. Bereits veröffentlichte Videos können weiterverwendet werden, müssen aber bei Neuveröffentlichung oder Überarbeitung nachgerüstet werden.

BFSG in der Videoproduktion & Filmproduktion
Das BFSG verpflichtet ab 2025 alle Videoproduktionen und Filmproduktionen zur Barrierefreiheit – mit Untertiteln, Transkriptionen und Audiodeskriptionen für ein inklusives Zuschauererlebnis. Jetzt beraten lassen!Barrierefreie Filmproduktion wird Pflicht
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit in der digitalen Kommunikation zur gesetzlichen Verpflichtung – auch für die Videoproduktion und Filmproduktion. Wer Videos veröffentlicht oder digitale Dienstleistungen anbietet, muss sicherstellen, dass diese auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind – ohne zusätzliche Hilfe und ohne Erschwernisse.
Das betrifft nicht nur große Plattformen, sondern auch Unternehmen, Agenturen, Bildungseinrichtungen und Veranstalter.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter
0152-53732192
Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG gilt für fast alle gewerblich tätigen Anbieter digitaler Inhalte. Besonders betroffen sind:
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Produktionsfirmen für Video und Film
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Unternehmen mit digitalen Informations- oder Produktvideos
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Veranstalter von Online-Events und Livestreams
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Bildungseinrichtungen mit Online-Lerninhalten
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Dienstleister mit Videokommunikation (z. B. Erklärvideos, Bewerbungsvideos, Onboarding)
Ausnahme:
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz können sich auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit berufen – müssen das jedoch belegen. Auch diese Regelung bietet keinen Freifahrtschein bei öffentlich zugänglichen Webangeboten.
Was bedeutet das für die Videoproduktion konkret?
1. Neue Videos müssen barrierefrei sein
Alle ab dem 28. Juni 2025 veröffentlichten Videos müssen barrierefrei gestaltet sein. Dazu gehören:
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Live-Untertitel für hörgeschädigte Personen
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Transkriptionen als Textalternative
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Audiodeskriptionen für sehbehinderte Menschen
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Kontrastreiche Gestaltung und einfache Sprache
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Kompatibilität mit Screenreadern und Tastaturnavigation (bei eingebetteten Playern)
2. Was gilt für bereits veröffentlichte Videos?
Videos, die vor dem 28.06.2025 online gestellt wurden, dürfen grundsätzlich weiter verwendet werden, solange sie:
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nicht verändert oder aktualisiert werden
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nicht in neue Kontexte eingebettet werden (z. B. Relaunch einer Website)
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nicht gezielt neu beworben oder umgenutzt werden
Achtung:
Sobald ältere Videos wesentlich überarbeitet oder neu eingebunden werden, gelten die gleichen Anforderungen wie für neue Produktionen. Das heißt: Barrierefreiheit muss nachgerüstet werden.
Welche Inhalte müssen barrierefrei sein?
Betroffen sind u. a.:
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Unternehmensfilme, Imagefilme, Produktvideos
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Erklärfilme, Schulungs- und E-Learning-Videos
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Livestreams und Videoaufzeichnungen von Veranstaltungen
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Online-Konferenzen, Talk-Formate, Webinare
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Digitale Inhalte auf Webseiten, Apps, Social-Media-Plattformen
Welche technischen Lösungen gibt es?
Die Umsetzung barrierefreier Videoinhalte ist heute technisch gut lösbar – unter anderem mit KI-gestützten Tools:
Live-Untertitelung
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Integration in Livestreams, auf Screens oder über QR-Code aufs Smartphone
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Automatisch oder manuell erzeugt, mit Echtzeitkorrektur möglich
Transkription
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Vollautomatische Mitschriften in Echtzeit
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Exportierbar als PDF, Textdatei oder Webansicht
Audiodeskription
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Zusatzspur mit gesprochenen Bildbeschreibungen
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Für aufgezeichnete Inhalte in Video-on-Demand-Portalen oder Mediatheken
Mehrsprachige Untertitel
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Echtzeitübersetzung durch KI (z. B. DeepL, Whisper, Google)
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Einblendung im Videobild oder mobil abrufbar
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Das BFSG ist kein reines Orientierungsgesetz – es sieht konkrete Sanktionen bei Nichteinhaltung vor.
Mögliche Konsequenzen:
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Abmahnungen durch Verbraucherzentralen oder Verbände
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Bußgelder bis zu 100.000 Euro
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Unterlassungsklagen bei systematischer Missachtung
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Reputationsschäden durch öffentlich gemachte Verstöße
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Zugangsbeschränkungen oder Deaktivierung von Online-Angeboten
Auch bei Angeboten ohne kommerzielle Absicht (z. B. Bildungsinhalte) kann ein Verstoß öffentlich problematisiert oder gemeldet werden.
Warum barrierefreie Filmproduktion jetzt wichtig ist
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen von Inklusion, Professionalität und Zukunftsfähigkeit. Sie ermöglicht mehr Reichweite, mehr Verständlichkeit – und mehr Teilhabe.
Zudem steigt die Erwartungshaltung seitens Nutzer:innen, Institutionen und Partnern deutlich an.
Unsere Lösung für barrierefreie Film- und Videoproduktion
Wir helfen Ihnen, Ihre Inhalte rechtskonform, technisch sauber und effizient barrierefrei zu gestalten – ob bei neuen Produktionen oder beim Nachrüsten bestehender Inhalte:
✅ Untertitel in Echtzeit oder manuell erstellt
✅ Transkription direkt beim Dreh oder im Nachgang
✅ Audiodeskription durch Sprecher:in oder KI
✅ Einbindung in Livestreams, Events und Plattformen
✅ Beratung zur gesetzlichen Umsetzung nach BFSG
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot
WIEL Filmproduktion unterstützt Sie dabei, die Anforderungen des BFSG zuverlässig zu erfüllen – individuell, professionell und zukunftssicher.
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