0152-53732192 videoproduktion@wiel.org
Seite wählen

Filmproduktion nach BFSG: Neue Pflichten ab Juni 2025

Ab Juni 2025 müssen neue Filmproduktionen nach dem BFSG barrierefrei gestaltet sein. Bereits veröffentlichte Videos können weiterverwendet werden, müssen aber bei Neuveröffentlichung oder Überarbeitung nachgerüstet werden.

Videoproduktion & BFSG: Das müssen Sie wissen

BFSG in der Videoproduktion & Filmproduktion

Das BFSG verpflichtet ab 2025 alle Videoproduktionen und Filmproduktionen zur Barrierefreiheit – mit Untertiteln, Transkriptionen und Audiodeskriptionen für ein inklusives Zuschauererlebnis.
Jetzt beraten lassen!

Barrierefreie Filmproduktion wird Pflicht

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit in der digitalen Kommunikation zur gesetzlichen Verpflichtung – auch für die Videoproduktion und Filmproduktion. Wer Videos veröffentlicht oder digitale Dienstleistungen anbietet, muss sicherstellen, dass diese auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind – ohne zusätzliche Hilfe und ohne Erschwernisse.

Das betrifft nicht nur große Plattformen, sondern auch Unternehmen, Agenturen, Bildungseinrichtungen und Veranstalter.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter

0152-53732192

Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG gilt für fast alle gewerblich tätigen Anbieter digitaler Inhalte. Besonders betroffen sind:

  • Produktionsfirmen für Video und Film

  • Unternehmen mit digitalen Informations- oder Produktvideos

  • Veranstalter von Online-Events und Livestreams

  • Bildungseinrichtungen mit Online-Lerninhalten

  • Dienstleister mit Videokommunikation (z. B. Erklärvideos, Bewerbungsvideos, Onboarding)

Ausnahme:
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz können sich auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit berufen – müssen das jedoch belegen. Auch diese Regelung bietet keinen Freifahrtschein bei öffentlich zugänglichen Webangeboten.


Was bedeutet das für die Videoproduktion konkret?

1. Neue Videos müssen barrierefrei sein

Alle ab dem 28. Juni 2025 veröffentlichten Videos müssen barrierefrei gestaltet sein. Dazu gehören:

  • Live-Untertitel für hörgeschädigte Personen

  • Transkriptionen als Textalternative

  • Audiodeskriptionen für sehbehinderte Menschen

  • Kontrastreiche Gestaltung und einfache Sprache

  • Kompatibilität mit Screenreadern und Tastaturnavigation (bei eingebetteten Playern)

2. Was gilt für bereits veröffentlichte Videos?

Videos, die vor dem 28.06.2025 online gestellt wurden, dürfen grundsätzlich weiter verwendet werden, solange sie:

  • nicht verändert oder aktualisiert werden

  • nicht in neue Kontexte eingebettet werden (z. B. Relaunch einer Website)

  • nicht gezielt neu beworben oder umgenutzt werden

Achtung:
Sobald ältere Videos wesentlich überarbeitet oder neu eingebunden werden, gelten die gleichen Anforderungen wie für neue Produktionen. Das heißt: Barrierefreiheit muss nachgerüstet werden.


Welche Inhalte müssen barrierefrei sein?

Betroffen sind u. a.:

  • Unternehmensfilme, Imagefilme, Produktvideos

  • Erklärfilme, Schulungs- und E-Learning-Videos

  • Livestreams und Videoaufzeichnungen von Veranstaltungen

  • Online-Konferenzen, Talk-Formate, Webinare

  • Digitale Inhalte auf Webseiten, Apps, Social-Media-Plattformen

 


Welche technischen Lösungen gibt es?

Die Umsetzung barrierefreier Videoinhalte ist heute technisch gut lösbar – unter anderem mit KI-gestützten Tools:

Live-Untertitelung

  • Integration in Livestreams, auf Screens oder über QR-Code aufs Smartphone

  • Automatisch oder manuell erzeugt, mit Echtzeitkorrektur möglich

Transkription

  • Vollautomatische Mitschriften in Echtzeit

  • Exportierbar als PDF, Textdatei oder Webansicht

Audiodeskription

  • Zusatzspur mit gesprochenen Bildbeschreibungen

  • Für aufgezeichnete Inhalte in Video-on-Demand-Portalen oder Mediatheken

Mehrsprachige Untertitel

  • Echtzeitübersetzung durch KI (z. B. DeepL, Whisper, Google)

  • Einblendung im Videobild oder mobil abrufbar

 


Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Das BFSG ist kein reines Orientierungsgesetz – es sieht konkrete Sanktionen bei Nichteinhaltung vor.

Mögliche Konsequenzen:

  • Abmahnungen durch Verbraucherzentralen oder Verbände

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro

  • Unterlassungsklagen bei systematischer Missachtung

  • Reputationsschäden durch öffentlich gemachte Verstöße

  • Zugangsbeschränkungen oder Deaktivierung von Online-Angeboten

Auch bei Angeboten ohne kommerzielle Absicht (z. B. Bildungsinhalte) kann ein Verstoß öffentlich problematisiert oder gemeldet werden.


Warum barrierefreie Filmproduktion jetzt wichtig ist

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Zeichen von Inklusion, Professionalität und Zukunftsfähigkeit. Sie ermöglicht mehr Reichweite, mehr Verständlichkeit – und mehr Teilhabe.

Zudem steigt die Erwartungshaltung seitens Nutzer:innen, Institutionen und Partnern deutlich an.


Unsere Lösung für barrierefreie Film- und Videoproduktion

Wir helfen Ihnen, Ihre Inhalte rechtskonform, technisch sauber und effizient barrierefrei zu gestalten – ob bei neuen Produktionen oder beim Nachrüsten bestehender Inhalte:

✅ Untertitel in Echtzeit oder manuell erstellt
✅ Transkription direkt beim Dreh oder im Nachgang
✅ Audiodeskription durch Sprecher:in oder KI
✅ Einbindung in Livestreams, Events und Plattformen
✅ Beratung zur gesetzlichen Umsetzung nach BFSG


Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot

WIEL Filmproduktion unterstützt Sie dabei, die Anforderungen des BFSG zuverlässig zu erfüllen – individuell, professionell und zukunftssicher.

📧 bfsg@wiel.org
📞 +49 152 53732192


#barrierefreieFilmproduktion, #BFSG2025, #VideoBarrierefreiheit, #LiveUntertitel, #InklusiveVideoproduktion


Barrierefrei filmen – gesetzeskonform kommunizieren

Barrierefreiheit nach dem BFSG professionell umsetzen

Videoproduktion in Deutschland – Kreativ und professionell
Unsere Videoproduktion in Deutschland bietet maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen jeder Größe. Ob Imagefilm, Werbefilm oder Erklärvideo, wir setzen Ihre Ideen kreativ und professionell um. Mit modernster Technik und einem erfahrenen Team erstellen wir Videoinhalte, die Ihre Marke und Botschaft perfekt inszenieren. Setzen Sie auf Videomarketing und steigern Sie Ihre Reichweite mit Social-Media-Videos, Produktvideos und innovativen Animationsvideos. Wir liefern Ihnen alles aus einer Hand – von der ersten Idee bis zum fertigen Videocontent.